Das Recht als Fundament

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.

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Rechtsanwalt Kneib

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Gewährleistung
  • Architektenrecht

sachlich, fundiert und ohne Emotionen

Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.

Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer früher Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.

Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.

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Rechtsanwalt Kneib

Typische familienrechtliche Angelegenheiten

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Adoptionsverfahren

Ohne Fahrerlaubnis keine Freiheit!

Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts unterstützen wir Sie sowohl bei der Verteidigung gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, als auch bei der Wiedererlangung.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Hinblick auf von der Fahrerlaubnisbehörde (Verwaltungsbehörde) angekündigte Fahrerlaubnisentziehungen, von Gerichten angeordnete vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 111 a Strafprozessordnung (beispielsweise in Straf- und Bußgeldverfahren), fahrlässigen Körperverletzungen oder fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr als auch bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs der Straßenverkehrsgefährdung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss.

Es ist ratsam in diesem wichtigen Bereich so früh wie möglich einen versierten und spezialisierten Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen, damit die Weichen bereits im Ermittlungsverfahren zugunsten unserer Mandanten gestellt werden können. Grundsätzlich sollten Sie gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, da einmal getätigte Angabe nur schwer widerrufen werden können.

Gerade in den Bereichen des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die Beratung und Vertretung sehr wichtig, da in der Regel unsere Mandanten auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Der Entzug der Fahrerlaubnis hat somit weitreichende Konsequenzen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsstelle, das Familienleben und die Teilnahme am alltäglichen Leben.

Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich wenn Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

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Rechtsanwalt Walker und Rechtsanwalt Weber

Beratung, wenn es ums Geld geht

Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit
der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirt-
schaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren insbesondere im Zusammenhang folgender Fragen:

  • Wie realisiere ich meine Außenstände?
  • Wie sichere ich meine Vergütung beim Kunden?
  • Wie sichere ich mich gegen Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen aufgrund von allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei Mängelgewährleistung, bei Garantie ab?
  • Wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?
  • Was kann ich gegen Wettbewerbsverstöße tun?

Insbesondere versuchen wir für Sie bereits vorgerichtlich entsprechende Lösungen zu erarbeiten, damit es nicht zu teils kostenintensiven Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, so vertreten wir Sie auch hier, um für Sie die bestmöglichsten Ergebnisse zu erzielen.

Wirtschafts- und Bankrecht sowie Sanierungsberatung für Unternehmen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die rechtliche Bewertung und Beratung in diesen Fragen ist ein besonders wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Allein die zunehmende Regelungsvielfalt verursacht einen hohen Bedarf an entsprechenden Beratungsleistungen.

Unsere Kanzlei betreut Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit fundierter und themenübergreifender Beratung. Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Ein Teil unserer Leistungen ist die umfassende unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Beratung zu den gebräuchlichen Gesellschaftsformen.

Allein die individuellen Anforderungen unserer Mandanten bestimmen Art und Umfang der Beratung – von der Unternehmensgründung, Gestaltung und Umwandlung über Umstrukturierung und Übertragung bis hin zu Kooperationen und Fusionen.

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Rechtsanwalt Weber

Schwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht
  • Kooperationen
  • Fusionen
  • Bilanzrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerrecht
  • Bankrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafrechtliche Risiken
  • Umweltdelikte
  • Urheberrecht

Wir setzen Ihre Forderungen für Sie durch!

Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Falls erforderlich, werden in unserer Kanzlei folgende Schritte zur Durchsetzung eingeleitet:

  • anwaltliches Mahnschreiben
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheid
  • Einholung von Registerauskünften sowie EMA
  • gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
  • Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen mit Schuldnern und deren Überwachung und Durchsetzung
  • Entwurf von Schuldanerkenntnissen und Ratenzahlungsvereinbarungen nebst allen dazugehörigen Klauseln

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Büroleiter Göbel

Eine Krise bedeutet nicht immer das Ende der Fahnenstange. Bei uns ist die Krise der Neuanfang!

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hat der Schuldner die Möglichkeit, nach Abschluss des Verfahrens von nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden. Diese Möglichkeit besteht in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999. Die gesetzliche Neuregelung war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen. Für persönlich haftende Unternehmer und Gesellschafter ist die Regelinsolvenz bei einer bestimmten Gläubigerzahl oder als Arbeitgeber der geeignete Weg zur finanziellen Freiheit.

Sie haben Angst vor einer Insolvenz, zum Beispiel wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung? Insolvenzmanagement kann auch bedeuten, Sie von Ihren Schulden zu befreien und für die Zukunft zu stärken.

Sanierung durch Insolvenz ist eine legitime Möglichkeit, falls die Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz im Vorfeld nicht zum Tragen kommen, um sich von seinen Schulden zu befreien. Dies gilt sowohl für die Privatverbraucherinsolvenz, als auch für die Unternehmerinsolvenz. Oft kann eine Privatinsolvenz oder eine Unternehmerinsolvenz allerdings auch durch die richtige Insolvenzberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung des finanziellen Zusammenbruchs, abgewendet  werden.

Wir leisten Ihnen Hilfe und dazu die richtige Beratung, um eine Privatinsolvenz oder eine Firmeninsolvenz abzuwenden bzw. eine Privat- bzw. Unternehmenssanierung durchzuführen.

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Büroleiter Göbel und Rechstanwalt Weber

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Das Internetrecht ist im juristischen Sinn weniger als einheitliches Rechtsgebiet zu verstehen, sondern eher als Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Da das Internet inzwischen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist, sind die Facetten im Onlinerecht entsprechend vielfältig. Im Folgenden werden anhand einiger konkreter Beispiele einige wichtige Rechtsgebiete aus dem Internetrecht dargestellt:

Das Urheberrecht tangiert das Internetrecht in vielen verschiedenen Situationen. Dabei kann es sich um private Bereiche handeln, beispielsweise wenn ein Kind mittels Filesharing Musik oder Filme über das Netz anderen Usern über eine Tauschbörse zur Verfügung stellt. Hier kann es bei einer Abmahnung zu rechtlichen Problemen kommen, etwa mit der Unterlassungserklärung. Auch bei der Veröffentlichung von Bildern, Videos, Links und anderem Content online sind Vorschriften aus dem Urheberrecht zu beachten.

Zudem ist das Internet inzwischen zu einer der wichtigsten Handelsplattformen geworden. Daraus folgen zivilrechtliche Rechtsfragen, die im Bereich E-Commerce angesiedelt sind. Hier geht es beispielsweise um das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen von Internetverträgen. Für sie gelten die allgemeinen Vertragsregeln im BGB (§§ 145 ff), ergänzt durch die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff. BGB) sowie Normen für den elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e BGB), das Telemediengesetz (TMG) und wettbewerbsrechtliche Vorschriften im UWG. Im gewerblichen Bereich können wettbewerbsrechtliche Probleme auftauchen, etwa bei den Mindestangaben für das Impressum einer Firmenseite, die Preisangaben bei der Onlinewerbung und vieles mehr.

Strafrechtlich relevant wird das Internetrecht im Zusammenhang mit Computerkriminalität und Computerstraftaten, beispielsweise Phishing, Hacking, Ausspähen von Daten, Computerbetrug, Datenveränderung, Computersabotage.

Weitere Schnittpunkte hat das Internetrecht beispielsweise zum Domainrecht, zum Datenschutzrecht, zum Namens- und Markenrecht, zum Medienrecht und zum Internationalen Privatrecht.

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Rechtsanwalt Weber

Das Recht der Gleichgestellten

Zivilrecht ist ein breites Feld im menschlichen Miteinander – und das ist der entscheidende Unterschied zu öffentlichem Recht und Strafrecht. Das Zivilrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, den natürlichen und den juristischen Personen. Die Bezeichnungen Zivilrecht oder Bürgerliches Recht werden im Sprachgebrauch oft synonym verwendet mit dem Begriff Privatrecht, auch wenn sich diese Begriffe nicht 1:1 decken.

Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet das BGB – das Bürgerliche Gesetzbuch. Abgrenzung zum öffentlichen Recht: Hier tritt eine Seite mit Hoheitsgewalt und in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auf.

Im Zivilrecht geht es um die Freiheit des Willens, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten – oder auch nicht. Durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten kann diese Freiheit jedoch auch eingeschränkt sein. Diese Freiheit prägt aber unabhängig davon das Zivilrecht, denn sie lässt eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zu. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.

Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: Wer will was von wem und woraus (Rechtsgrund). Und genau hier beginnt die beratende und vertretende Tätigkeit unserer Kanzlei.

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Rechtsanwalt Weber

Typische Bereiche des Zivilrechts

  • Personenrecht
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsprivatrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht

Geblitzt, Bußgeld, Fahrverbot? Wir helfen Ihnen!

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist staatliches Sanktionenrecht, ähnlich wie das Strafrecht.

Das Strafrecht befasst sich jedoch mit kriminellem Unrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Verwaltungsunrecht und ist daher Teil des Verwaltungsrechts, zu dem es rechtssystematisch gehört.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Gesetzesübertretungen, denen der Gesetzgeber nur einen geringen kriminellen Unwertgehalt zugemessen hat und die mit einem Bußgeld geahndet werden.

In der täglichen Praxis begegnet einem das Ordnungswidrigkeitenrecht am häufigsten im Straßenverkehr, etwa wenn es um Geschwindigkeitsübertretungen, das Überfahren von roten Ampeln oder dem Übertreten der 0,5 Promille-Grenze geht.

Im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr droht neben der Geldbuße häufig auch ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten, welches – gerade für Berufskraftfahrer – existenzgefährdend sein kann, sowie die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister (FAER), welches das Verkehrszentralregister („Punkte in Flensburg“) abgelöst hat.

Es ist daher enorm wichtig, in einem frühen Stadium, also bei Erhalt des sog. Anhörungsbogens, einen Verteidiger zu konsultieren.

Dieser wird zunächst Einsicht die Ermittlungsakte nehmen und dann eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Auch in anderen Bereichen außerhalb des Straßenverkehrs spielt das Ordnungswidrigkeitenrecht eine Rolle, etwa wenn es um Ruhestörungen/Lärmbelästigungen geht.

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Rechtsanwalt Schneider, Rechtsanwalt Walker

Wenn die schönste Zeit des Jahres zum Albtraum wird

Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Lange freut man sich auf diesen, hat lange für den Urlaub gespart und den Reisepreis bereits vorab entrichtet.

Nicht selten wird der geplante Urlaub, auf den man sich das ganze Jahr freut, zum Alptraum.

Das Hotel entspricht nicht den Versprechungen aus dem Reisekatalog. Der Flug wird annulliert oder ist verspätet  und Sie verbringen mehrere Stunden auf dem Flughafen.

Sie verletzen sich, da in dem von Ihnen gebuchten Hotel die Sicherheitseinrichtungen nicht für Sicherheit gesorgt haben.

Ihren Urlaub retten kann ein Anwalt nicht, aber er kann zumindest für die Ihnen zustehende Entschädigung sorgen.

Beauftragen Sie daher bereits frühzeitig einen Anwalt, der Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen, denn nicht selten scheitern in der Sache begründete Ansprüche des Reisenden an vermeidbaren Fehlern bei der Reklamation, insbesondere weil die einmonatige Ausschlussfrist zur Anmeldung der Mängel nicht eingehalten wird oder weil beispielsweise Beweise nicht ordnungsgemäß gesichert werden.

Mit der Beauftragung unserer Kanzlei ist gesichert, dass Ihre Interessen in erfolgversprechender Weise vertreten werden.

Wir beraten und vertreten Sie dabei gerne in Fragen der/des

  • Flugverspätung bzw. Flugannulierung
  • Reisepreisminderung
  • Schadensersatzes
  • Kofferverlustes.

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Rechtsanwalt Weber

Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft fahnden gemeinsam

Zum Steuerstrafrecht gehören im weitesten Sinne jene Gesetze, die Verstöße gegen Steuergesetze sanktionieren. Im Steuerstrafrecht werden strafrechtliche Tatbestände mit dem besonderen Steuerrecht verknüpft. Ein Grundtatbestand ist der bekannte Begriff der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung). Danach macht sich jemand wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn er über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Das heißt, der Ausgangspunkt ist die fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen.

Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht. So hat der Beschuldigte im „normalen Strafprozess“ ein Aussageverweigerungsrecht. Er darf dadurch keinen Nachteil erfahren. Im Steuerrecht ist dies anders. Auch im Steuerstrafrecht hat der Beschuldigte zwar das Recht, die Aussage zu verweigern. Nach der Abgabenordnung ist er jedoch im parallel durchgeführten Veranlagungsverfahren – hier geht es um die Steuerfestsetzung – darlegungspflichtig, wenn er keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden will. Um diesen Konflikt im Einzelfall zu lösen, sollten Sie mit unserer Kanzlei sprechen.

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen massiv zugenommen. Dies ist hauptsächlich auf den zunehmenden Einsatz von Computertechnik und die, vor allem auf Ebene der Europäischen Union, verbesserte Zusammenarbeit der Steuerbehörden zurückzuführen. Am Ende wurde dadurch eine erfolgreichere strafrechtliche Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden eingeleitet.

Wir stehen unseren Mandanten auch gerne prophylaktisch mit Rat zur Seite, um insbesondere die Gefahr der steuerstrafrechtlichen Verfolgung zu minimieren. Wenn bei Ihnen bestimmte Risiken einer Entdeckung, beispielsweise durch Betriebsprüfungen, Erbschaften oder Gesellschafterstreitigkeiten bestehen, überprüfen wir auf Wunsch im Vorfeld die möglichen persönlichen und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen. In einem solchen Fall kann ggf. die Selbstanzeige das Risiko einer strafrechtlichen Auseinandersetzung reduzieren.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Spezialisierung in Steuerbußgeldsachen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden.

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Rechtsanwalt Walker und Rechtsanwalt Schneider

Schwerpunkte

  • Steuerbußgeld
  • Steuerstrafsachen
  • Steuerhinterziehung
  • Selbstanzeige
  • Steuererklärung
  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben
  • Finanzbehörde

Oft eine brisante Angelegenheit

Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen aus einem Vertrag.

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte“? Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in der Realität anders aus…

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weit reichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „rutschen“.

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Typische vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Kaufvertrag
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Darlehensvertrag
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises
  • Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen

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Rechtsanwalt Weber

Ihre Versicherung zahlt nicht, obwohl Sie im Recht sind?

Das Versicherungsrecht ist ein sehr umfangreiches Gebiet in der anwaltlichen Tätigkeit. Jeder Bundesbürger hat mehrere Versicherungen. Neben vielen anderen gehören dazu die Unfall-, Haftpflicht-, Kasko-, private Unfall-/Krankenversicherung etc. Immer wieder gibt es jedoch Schwierigkeiten mit den jeweiligen Versicherungen bei Inanspruchnahme der Versicherungsleistung.

Aufgrund dieses Umfanges ist es hier nicht möglich, auf einzelne Bereiche einzugehen. Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt die Beratung und Korrespondenz mit der gegnerischen oder eigenen Versicherung sowie die Vertretung im gerichtlichen Verfahren hinsichtlich

  • Versicherungsbeginn
  • Kündigung
  • Beiträge
  • Versicherungsausfall
  • Vertragsklauseln

bei allen anfallenden Versicherungsarten. Beispielhaft seien hier nochmals folgende genannt:

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • (Privat- und Kfz-)Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Feuer- Sturm- und Leitungswasserversicherung
  • Technische Versicherungen
  • Transportversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

Auch hinsichtlich aller anderen Versicherungen bzw. Versicherungsleistungen kann die rechtliche Beratung erfolgen.

Zu einem ersten Beratungsgespräch bitte ich um Bereitstellung aller vorliegender Unterlagen, insbesondere des Versicherungsvertrags und der bisher geführten Korrespondenz.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!

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Büroleiter Göbel, Rechtsanwalt Weber

Wir setzen Ihre titulierten Forderungen für Sie durch!

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie auch nach erfolgreich geführtem Prozess zu Ihrem Recht gelangen. Nur eine schnelle und effektive Zwangsvollstreckung garantiert die optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche, Versäumnisse oder die Wahl der falschen Vollstreckungsmaßnahme könnten gerade in diesem Verfahrensstadium wertvolle Zeit kosten, die Sie bei einem Schuldner in der Krise nicht haben. Die Geltendmachung Ihrer titulierten Ansprüche im Wege Zwangsvollstreckung gehört selbstverständlich auch zu unserem Tätigkeitsfeld. Diese umfasst:

  • Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsortes des Schuldners und dessen Daten durch Einwohnermeldeamtsanfragen, Grundbuchauszügen etc.
  • Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung, Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zwangssicherungshypotheken, Anträge auf Zwangsverwaltung und -versteigerung etc.)
  • Gläubigerberatung bei Anfechtungsrechte und Insolvenz des Schuldners
  • Vertretung von Schuldnern und Dritten bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen in ihr Vermögen

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Büroleiter Göbel